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Informationen zum Beschwerdemanagement

Informationen zum Beschwerdemanagement bei BNP Paribas REIM Germany gemäß § 4 KAVerOV:

Unser Ziel ist die fortlaufende Optimierung unserer Prozesse und Dienstleistungen. Anregungen und Kritik begreifen wir deshalb als Möglichkeit, den Service für unsere Kunden permanent weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Beschwerden können jederzeit gerichtet werden an:

BNP Paribas Real Estate Investment Management Germany GmbH
Geschäftsführung

Lilli-Palmer-Straße 2
80636 München
Tel.: + 49 (0) 89 12173-0
Fax: + 49 (0) 89 12173-119
E-Mail: contact.reimgermany@realestate.bnpparibas

 

Schriftliche Beschwerden unserer Anleger werden direkt an unsere Geschäftsführung weitergeleitet. Hier wird jede Beschwerde zentral erfasst und zur Bearbeitung unverzüglich an die entsprechenden Experten in unserem Haus weitergegeben. Die Beantwortung erfolgt im Anschluss schriftlich durch die Geschäftsführung auf Basis der Ergebnisse unserer Experten. Dies ist selbstverständlich kostenfrei. Telefonische Beschwerden werden schriftlich festgehalten. Anschließend wird analog zu schriftlichen Beschwerden vorgegangen. Unsere Antwort erfolgt in der Regel innerhalb von zehn Bankarbeitstagen. Sollte die Beantwortung eine längere Zeit in Anspruch nehmen, erhalten Sie eine Zwischennachricht zum Bearbeitungsstand. Jede Beschwerde sowie der daraus resultierende Schriftverkehr und die getroffenen Maßnahmen werden archiviert.

Neben dem beschriebenen Verfahren haben Sie als Privatanleger die Möglichkeit, sich kostenfrei an die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI zu wenden. Das Verfahren der Ombudsstelle ist ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren für Privatanleger beziehungsweise Verbraucher rund um das Thema Investmentfonds und Dienstleistungen von Fondsgesellschaften nach dem Investmentgesetz. Es ist auf eine einvernehmliche Lösung von Konflikten ausgerichtet. Ein unabhängiger und neutraler Ombudsmann unterbreitet den beteiligten Parteien auf Grundlage ihrer schriftlichen Eingaben einen Schlichtungsvorschlag, der ihre Meinungsverschiedenheit unter Berücksichtigung der Rechtslage und der Gebote von Treu und Glauben angemessen beilegen soll. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.ombudsstelle-investmentfonds.de.